Die Selbstauskunft für Mieter ist eines der wichtigsten Dokumente bei der Wohnungssuche! Hier kannst Du mit allen privaten Informationen über Dich glänzen, die Dich als den perfekten Mieter auszeichnen. Die meisten Vermieter bestehen sogar auf eine Selbstauskunft für ihre Wohnung, um den passendsten Mieter zu finden. Eine Mieterselbstauskunft in Deiner Bewerbermappe ist für die Wohnungssuche also unerlässlich! Wir verraten Dir, welche Informationen Deinen neuen Vermieter wirklich interessieren, welche ihn nichts angehen und wie Du sie am besten präsentierst – mit unserer digitalen Vorlage.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein freiwilliger Bericht über Deine Person in Form eines Formulars. Sie soll – wie der Name bereits vermuten lässt – Deinem neuen Vermieter alle Informationen über dich verraten, die dich als Mieter auszeichnen. Spätestens zur Wohnungsbesichtigung wird Dir ein Zettel zur Selbstauskunft in die Hand gedrückt, der Deine beruflichen und privaten Eckdaten abfragt. Vollständig ausgefüllt kannst Du die Selbstauskunft dann persönlich, per Post oder via E-Mail Deinem neuen Vermieter überreichen.
Unser Tipp: Bring Deine Mieterauskunft direkt zur Besichtigung mit! Damit stichst Du gleich zu Anfang positiv hervor und zeigst, dass Du es als vertrauenswürdiger Mieter ernst meinst.
Warum benötigen Vermieter eine Selbstauskunft ihrer Mieter?
Eine Wohnung ist für Dich als Mieter vor allem Rückzugsort und Raum für Deine persönliche Entfaltung. Der Vermieter auf der anderen Seite erhofft sich von seiner Immobilie ein planbares und entspanntes Einkommen. Er will daher immer bereits im Vorfeld klären, ob ein neuer Mieter in die Hausgemeinschaft passt. Die Mieterselbstauskunft liefert hierfür erste Hinweise, etwa durch Informationen zu Deinem Beruf. Auch Angaben zu den Personen, die mit Dir einziehen, sind aufschlussreich: Single-Haushalt, Studenten-WG oder 4-köpfige Familie stellen ganz eigene Ansprüche an das Wohnumfeld.
Mieterauskunft Checkliste: Vieles kann doch nicht alles muss
Auch wenn besonders skeptische Eigentümer es gern würden, sie dürfen Dir nicht jede beliebige Information entlocken. Zulässig sind nur Fragen, die das Mietverhältnis direkt betreffen, etwa zu
- Deinen Personalien wie Name und Geburtsdatum,
- Deinem Familienstand,
- Deinem Arbeitsverhältnis,
- Deinem aktuellen oder letzten Vermieter
- Deiner finanziellen Lage (bestehen Grundsicherung, Pfändung, Insolvenz oder Mietschulden),
- oder Deinem Verhältnis zu Zigaretten.
Alles darüber hinaus geht dem Vermieter nichts an – auch wenn es Indizien dafür sein können, ob Du in das Wohnumfeld passt. Du kannst also schweigen, wenn Dein potentieller Vermieter wissen möchte, ob du
- eine Familiengründung planst,
- Mitglied in einer Partei, einem Mieterverein oder einer Gewerkschaft bist,
- einer Religion angehörst,
- besonderen (vor allem lauten) Hobbys nachgehst,
- oder Vorstrafen besitzt bzw. ein laufendes Ermittlungsverfahren besteht.
Doch es gibt Ausnahmen. So ist Deine Religionszugehörigkeit relevant, wenn der Vermieter selbst eine Glaubensgemeinschaft repräsentiert, etwa die Katholische Kirche. Auch das Einkommensverhältnis von Mietbürgen und Mitmietern darf abgefragt werden. Zudem besteht für Dich eine Auskunftspflicht, wenn
- die Miete 75 % deines Einkommens übersteigt,
- die Miete vom Amt übernommen wird
- oder ein Insolvenzverfahren über Dein Vermögen eröffnet wurde
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Bin ich zu einer Mieterselbstauskunft verpflichtet?
Nein, der Vermieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Selbstauskunft seiner Mieter! Du musst die Fragen also nicht beantworten, insbesondere wenn sie Dir zu persönlich oder weitreichend erscheinen.
Aber:
Wer sich der Mieterauskunft verweigert, steht in fast jedem Fall ohne neue Wohnung da. Denn in der Realität ist es so, dass Vermieter nur vertrauenswürdigen Personen ihre Immobilien überlassen. Die Selbstauskunft bildet dafür die Basis.
Und:
Du bist zumindest verpflichtet, bei allen relevanten Fragen wahrheitsgemäß zu antworten! Ansonsten kann der Vermieter später Dir wieder kündigen, sollte er von Deinem Betrug erfahren – und das sogar fristlos.
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