Ein Umzug ist meist mit organisatorischen Herausforderungen und hohen Kosten verbunden. Besonders, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, fragen sich viele, ob sie die Umzugskosten nicht vielleicht bei der nächsten Steuererklärung geltend machen können oder es sogar Möglichkeiten gibt, dass der Arbeitgeber diesen steuergünstig bezuschusst. Zur Übernahme beziehungsweise Bezuschussung findet Ihr in unserem ersten Teil dieser Serie mehr.
In diesem Blogbeitrag gehen wir mit den Steuerexperten der DBB DATA Steuerberatung GmbH daher genau auf die Frage ein und klären, welche Möglichkeiten es in Deutschland gibt, Umzugskosten wie die Housy Bewerbermappe steuerlich geltend zu machen.
Umzugskosten von der Steuer absetzen
In Deutschland sind Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Das bedeutet, dass diese Kosten die Einkommenssteuerlast mindern können.
Werbungskosten nach § 9 EStG
Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zu den beruflichen Gründen zählen beispielsweise eine Versetzung, ein neuer Job oder die Aufnahme einer ersten Berufstätigkeit.
Absetzbare Kosten sind unter anderem Kosten für die Housy Bewerbermappe, Transportkosten, Reisekosten zum Besichtigen neuer Wohnungen, Kosten für den Nachsendeauftrag, Maklergebühren für die Wohnungssuche und doppelte Mietzahlungen, wenn sich die Kündigungsfrist der aktuellen mit dem Bezug der neuen Wohnung überschneiden.
Es gibt Pauschbeträge, die ohne Nachweis angesetzt werden können. Diese Pauschalen ändern sich regelmäßig und sind abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Sonderausgaben nach § 10 EStG
Einige Umzugskosten können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn sie nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Dies gilt allerdings nur im Zusammenhang mit einer ersten Berufsausbildung.
Umzug aus gesundheitlichen Gründen oder wegen unzumutbaren Wohnverhältnissen
(Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG)
Obwohl oft übersehen, kann ein Umzug, der aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, ebenfalls steuerliche Vorteile bringen. Wenn jemand beispielsweise in eine barrierefreie Wohnung umziehen muss oder der Umzug aufgrund einer ärztlichen Empfehlung notwendig ist, können die damit verbundenen Kosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein offizielles ärztliches Attest oder eine ähnliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, die den gesundheitlichen Grund für den Umzug bestätigt. Wenn die aktuelle Wohnsituation aus objektiven Gründen unzumutbar ist – beispielsweise wegen Schimmelbefall, extremem Lärm oder anderen nachweisbaren gesundheitsgefährdenden Umständen – kann ein Umzug also steuerlich anerkannt werden.
Familienzuwachs
Ein Umzug aufgrund von Familienzuwachs, beispielsweise weil die bisherige Wohnung für eine wachsende Familie zu klein geworden ist, kann ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings handelt es sich hierbei oft um eine Grauzone. Das Finanzamt erkennt solche Umzüge nicht immer automatisch an, insbesondere wenn die bisherige Wohnung noch als „zumutbar“ eingestuft werden kann.
Umzug aus sozialen Gründen
In seltenen Fällen kann ein Umzug aus sozialen Gründen steuerlich geltend gemacht werden. Zum Beispiel, wenn jemand in die Nähe von pflegebedürftigen Angehörigen zieht, um diese zu pflegen.
Für alle diese Gründe gilt: Es ist essentiell, dass der Umzug nicht primär aus privaten oder persönlichen Vorlieben erfolgt, sondern aus objektiv nachvollziehbaren und nachweisbaren Gründen. Das Finanzamt verlangt hier oftmals konkrete Nachweise oder Begründungen. Es kann sinnvoll sein, sich im Vorfeld von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzugehen, dass der Umzug auch tatsächlich steuerlich anerkannt wird.
Rein privat veranlasste Kosten können gegebenenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Hier werden jedoch lediglich die Lohnkosten berücksichtigt, beispielsweise für das Umzugsunternehmen.
Absetzbarkeit der Housy Bewerbermappe
Die Housy Bewerbermappe ist ein wichtiger Bestandteil der Umzugskosten, der steuerlich absetzbar ist, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Die Bewerbermappe enthält Dokumente wie: Mieterselbstauskunft, Mietzahlungsnachweis, Einkommensnachweis, Identitätsnachweis und Bonitätsauskunft, die bei der Wohnungssuche und Bewerbung eine Rolle spielen. Insgesamt bietet die steuerliche Absetzbarkeit der Bewerbermappe eine finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer und fördert die berufliche Mobilität. Es ist jedoch wichtig, die aktuellen Steuergesetze und -vorschriften zu beachten und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Absetzbarkeit korrekt beantragt wird.